Reselling, Gewerbe und Steuern: Der Überblick für 2026

Wer Ware gezielt einkauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist in aller Regel gewerblich tätig und muss ein Gewerbe anmelden – unabhängig davon, wie klein der Umsatz ist. Gewinne unterliegen der Einkommensteuer; Umsatzsteuer fällt an, sofern du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt (Vorjahresumsatz bis 25.000 €). Der private Verkauf eigener gebrauchter Sachen bleibt dagegen meist steuerfrei.

Aktualisiert am , 7 Minuten Lesezeit

Privatverkauf oder Gewerbe? Die entscheidende Abgrenzung

Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig (also auf Wiederholung angelegt) und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Beim Reselling ist vor allem die Absicht beim Einkauf entscheidend: Kaufst du etwas, um es weiterzuverkaufen, spricht das klar für eine gewerbliche Tätigkeit. Verkaufst du dagegen deinen alten Fernseher oder Kleidung aus dem eigenen Schrank, ist das typischerweise privat.

SituationTypische Einordnung
Eigene gebrauchte Kleidung, Möbel, Elektronik verkaufenprivat, meist steuerfrei
Sammlung auflösen, die über Jahre privat aufgebaut wurdemeist privat, Einzelfall prüfen
Restposten oder Sale-Ware einkaufen und auf eBay verkaufengewerblich
Limitierte Sneaker oder Konsolen zum Weiterverkauf kaufenin der Regel gewerblich
Insolvenzmasse ersteigern und weiterverkaufengewerblich

Indizien, die das Finanzamt bei der Abgrenzung heranzieht, sind unter anderem die Anzahl der Verkäufe, gleichartige Neuware in größeren Mengen, An- und Verkauf in kurzem Abstand sowie ein professioneller Auftritt. Eine feste Umsatz- oder Stückzahlgrenze, unterhalb der du automatisch privat bist, gibt es nicht.

Was das Finanzamt über deine eBay-Verkäufe erfährt (DAC7)

Seit 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7). Online-Marktplätze wie eBay, Amazon, Vinted oder Kleinanzeigen-Plattformen mit Bezahlfunktion melden Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe oder mindestens 2.000 € Umsatz erreichen. Die Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergegeben.

Die Meldung selbst löst noch keine Steuer aus – sie macht nur sichtbar, wer viel verkauft. Wer allerdings als Reseller ohne Gewerbe und ohne Steuererklärung aktiv ist, muss damit rechnen, dass das Finanzamt nachfragt.

Gewerbe anmelden: So gehst du vor

  1. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Städten auch online. Als Tätigkeit z. B. „Online-Handel mit Waren aller Art“ angeben. Die Gebühr ist je nach Gemeinde unterschiedlich.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ausfüllen. Hier schätzt du Umsatz und Gewinn und entscheidest dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung.
  3. Steuernummer abwarten; ggf. eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wenn du Waren aus dem EU-Ausland einkaufst.
  4. Verpackungsregister LUCID: Wer verpackte Ware an Endkunden versendet, muss sich in der Regel bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und sich an einem dualen System beteiligen.
  5. Marktplatz-Konto umstellen: Auf eBay und Amazon als gewerblicher Verkäufer mit Impressum und Widerrufsbelehrung auftreten.

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der IHK. Kleine Gewerbetreibende sind je nach Gewinnhöhe häufig vom Beitrag befreit oder zahlen nur einen geringen Grundbeitrag.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung?

Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG neue Grenzen: Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 € nicht überschreiten. Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung bereits ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)Regelbesteuerung
Umsatzsteuer auf Verkäufekeine19 % bzw. 7 %
Vorsteuerabzug aus Einkäufen und Gebührenneinja
Umsatzsteuer-Voranmeldungenneinja, monatlich oder quartalsweise
Vorteileinfacher, Preise wirken günstiger für PrivatkundenVorsteuer aus teuren Einkäufen zurück
Geeignet fürEinstieg, kleine Umsätzewachsende Umsätze, gewerbliche Einkäufer

Differenzbesteuerung bei Gebrauchtware (§ 25a UStG)

Kaufst du gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen (ohne Umsatzsteuerausweis) und verkaufst sie als regelbesteuerter Händler weiter, kannst du unter Voraussetzungen die Differenzbesteuerung nutzen. Dann zahlst du Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, nicht auf den vollen Verkaufspreis.

Beispiel: Du kaufst eine gebrauchte Kamera privat für 300 € und verkaufst sie für 480 €. Bei Regelbesteuerung wären im Verkaufspreis 76,64 € Umsatzsteuer enthalten (480 × 19/119). Mit Differenzbesteuerung wird nur die Differenz von 180 € besteuert: 180 × 19/119 = 28,74 €. Für Neuware aus dem Handel gilt die Differenzbesteuerung nicht.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Dein Gewinn – nicht dein Umsatz – unterliegt der Einkommensteuer. Ermittelt wird er bei kleinen Gewerbetreibenden in der Regel per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Einnahmen minus Betriebsausgaben wie Wareneinkauf, Marktplatzgebühren, Versand, Verpackung, Software und anteilige Kosten. Der Gewinn wird mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet; der persönliche Grundfreibetrag gilt für das gesamte Einkommen.

Gewerbesteuer fällt für Einzelunternehmer erst an, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € pro Jahr übersteigt. Darüber hinaus wird sie über § 35 EStG ganz oder weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Private Verkäufe: Wann sie doch steuerpflichtig werden

Auch ohne Gewerbe kann ein Verkauf steuerlich relevant sein. Nach § 23 EStG sind private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und der Gegenstand kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist – etwa Sammlerstücke, Schmuck oder Kunst. Seit 2024 gilt dafür eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr: Liegt der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften darunter, bleibt er steuerfrei; wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Kleidung, Smartphones oder Möbel fallen nicht unter § 23 EStG. Wichtig: Diese Regel betrifft nur echte Privatverkäufe. Wer gezielt zum Weiterverkauf einkauft, ist gewerblich – dann zählt jeder Gewinn, unabhängig von Haltedauer oder Freigrenze.

Einkauf im EU-Ausland

Kaufst du als Unternehmer Ware bei Händlern in anderen EU-Ländern ein, gelten besondere Regeln für den innergemeinschaftlichen Erwerb. Mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann der Lieferant unter Voraussetzungen ohne ausländische Umsatzsteuer liefern; die Besteuerung erfolgt dann in Deutschland. Verkaufst du umgekehrt an Privatkunden im EU-Ausland, können ab bestimmten Schwellen die Regeln des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) relevant werden. Beides solltest du vor dem ersten grenzüberschreitenden Geschäft mit deiner Steuerberatung klären.

Buchhaltung: Was du von Anfang an sammeln solltest

  • Einkaufsrechnungen, möglichst auf deinen Namen bzw. Gewerbenamen
  • monatliche Gebührenrechnungen von eBay und Amazon
  • Auszahlungsberichte der Marktplätze und Zahlungsdienste
  • Versandbelege und Rechnungen für Verpackungsmaterial
  • Rechnungen für Tools und Software, die du für den Handel nutzt

Für eine saubere Kalkulation pro Artikel – inklusive Umsatzsteuer, wenn du regelbesteuert bist – hilft der Ratgeber Reselling-Gewinn berechnen. Wie sich die Marktplatzgebühren zusammensetzen, erklärt der Artikel zu eBay-Gebühren für gewerbliche Verkäufer. Und wer Insolvenzware einkauft, findet die Besonderheiten zu Aufgeld und Umsatzsteuer im Ratgeber Insolvenzversteigerung.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich beim Reselling ein Gewerbe anmelden?

Sobald du nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Ware einkaufst, um sie weiterzuverkaufen. Eine feste Mindestgrenze gibt es nicht; schon wenige gezielte Weiterverkäufe können gewerblich sein. Im Zweifel klärst du das mit dem Gewerbeamt oder einem Steuerberater.

Meldet eBay meine Verkäufe an das Finanzamt?

Ja, wenn du im Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe oder mindestens 2.000 € Umsatz erreichst. Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7). Die Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuern anfallen.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Der Umsatz im Vorjahr darf höchstens 25.000 € betragen und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreiten. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Muss ich private Verkäufe auf eBay versteuern?

Der Verkauf eigener gebrauchter Gegenstände des täglichen Gebrauchs ist in der Regel steuerfrei. Steuerpflichtig können private Veräußerungsgeschäfte mit anderen Gegenständen sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und der Gewinn die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr übersteigt.

Zahle ich als kleiner Reseller Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmer erst, wenn dein Gewerbeertrag 24.500 € im Jahr übersteigt. Darüber hinaus wird die Gewerbesteuer ganz oder weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gebühren und Grenzwerte können sich ändern.

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